Unsere Liefer-, und Zahlungsbedingungen
1.) Unser Angebot ist freibleibend. Wir liefern alle Sach- und Dienstleistungen nach Auftragserteilung ab Betrieb.
2.) Aufträge uns nicht bekannter Kunden sind bei Lieferung ohne Abzug fällig
3.) Unsere Fahrer sind Inkassoberechtigt
4.) Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmitteln und Mietgegenstände bis zur vollständigen Bezahlung vor.
5.) Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis oder Instandsetzungspreis berechnet.
6.) Die Veterinärpolizeilichen Bestimmungen verbieten uns den Rücktransport von Speiseresten und Restmüll.
7.) Bei Anlieferung muß eine Toleranz von bis zu 45 Minuten einkalkuliert werden. Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Rechtsanspruch.
8.) Mit Aufgeben der Bestellung werden unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen anerkannt.
9.) Werden zu den Speisen, Teller, Bestecke, Personal oder eine andere Dienstleistung verlangt, müssen wir gemäß Erlass des Bundesministerium für Finanzen den vollen Mehrwertsteuer. Satz für die gesamte Lieferung berechnen.
10.) Unser umfangreiches Angebot ist ständig Veränderungen unterworfen. Sowohl hinsichtlich der Preise als auch der Lebensmittel. Die genannten Preise verstehen sich daher freibleibend.
11.) Für Fehlfahrten innerhalb der Stadtgrenze berechnen wir 25,- Euro. Außerhalb der Stadtgrenze, nach Aufwand.
12.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Leverkusen.
13.) Für Bestellungen an Sonn- und Feiertagen wird ein Lieferaufschlag von 25,- Euro berechnet.
14.) In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
15.) Mit erscheinen dieser Preisliste verliert jede vorausgegangene ihre Gültigkeit. Stand: Januar 2011 Unsere Speisen enthalten nur die gesetzlich zugelassenen Zusatzstoffe.